Elise23  
                                                                               Dein Ferienappartment am Grabower Bodden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) – Stand April 2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Reservierungsvereinbarungen über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung Elise23 zur Beherbergung.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Abweichungen von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn der Vermieter diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
(4) AGBs des Mieters gelten nur, soweit dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


§2 Vertragsabschluss


(1) Die Reservierungsvereinbarung kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage durch den Vermieter und der Zustellung der verbindlichen Buchungsbestätigung an den Mieter zustande.
(2) Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können.
(3) Die Reservierungsbestätigung verpflichtet den Mieter zur Zahlung des vereinbarten und schriftlich bestätigten Mietpreises.
(4) Bei groben Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung des Vermieters ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Mietsumme oder eine Entschädigung besteht nicht.


§3 Leistungen, Preise und Zahlung


(1) Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Ferienwohnung vertragsgemäß zu überlassen und die darüber hinaus vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, schließen die Preise die bei Reservierungsabschluss jeweils geltenden Steuern und kommunalen Abgaben ein. Bei Änderung der Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung kommunaler Abgaben auf die vertraglichen Leistungen nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen.
(4) Die Reservierung erhält mit Eingang der Vorauszahlung in Höhe von 30% der gebuchten Leistungen auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.


§4 Rücktritt des Mieters / Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen


(1) Wurde dem Mieter vom Vermieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt eingeräumt, kann er bis dahin von der Reservierung zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche seitens des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) von der Buchung zurücktritt.
(2) Der Vermieter behält seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, wenn ein Rücktrittsrecht im Sinne des § 4 (1) nicht vereinbart oder bereits erloschen ist, ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht nicht besteht und der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt („No-Show“).
Der Vermieter hat in diesen Fällen die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die ersparten Aufwendungen von seinem Anspruch abzuziehen. Wird die Ferienwohnung nicht anderweitig vermietet, ist der Mieter verpflichtet, 100% des vereinbarten Gesamtbetrages abzgl. Endreinigung zu zahlen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.


§5 Rücktritt / Kündigung des Vermieters


(1) Das Vermieter ist ebenfalls zum Rücktritt von der Reservierungsvereinbarung berechtigt, wenn der Mieter eine gemäß § 3 (3) und (4) vereinbarte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist leistet.
(2) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich von der Reservierungsvereinbarung zurückzutreten bzw. diese zu kündigen, insbesondere falls
• Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (z.B. Unfall oder Krankheit des Vermieters) die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; oder
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß § 1 (2) vorliegt
(3) Die Haftung beschränkt sich in den genannten Fällen auf die Rückerstattung der geleisteten Vorauszahlung, einen Anspruch auf Schadensersatz hat der Mieter hat in den genannten Fällen des Rücktritts nicht.


§6 An- und Abreise


(1) Die gebuchte Ferienwohnung steht dem Mieter ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(2) Die Ferienwohnung ist vom Mieter bis spätestens 20:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, die Ferienwohnung nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Mieter hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
(3) Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung spätestens um 11:00 Uhr zu räumen.
(4) Weitere Informationen und Pflichten, die am Abreisetag zu berücksichtigen sind, findet der Mieter in der Hausordnung des Vermieters, die in der Ferienwohnung zur Einsicht ausliegt.


§7 Pflichten des Mieters


(1) Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Ferienwohnung, das Inventar und die Außenanlagen pfleglich zu behandeln.
(2) Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an und/oder in der Ferienwohnung und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, diese umgehend beim Vermieter anzuzeigen.
(3) Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und/oder Schäden müssen ebenfalls sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden.
(4) Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
(5) Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
(6) Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Hausordnung des Vermieters, die in der Ferienwohnung zur Einsicht ausliegt zu halten.


§8 Haftung des Vermieters


(1) Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung der Ferienwohnung.
(2) Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht.
(3) Soweit dem Mieter ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Vermieter hat keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück der Ferienwohnung abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt haftet der Vermieter ebenfalls nicht.


§9 Schlussbestimmungen


(1) Änderungen oder Ergänzungen der Reservierungsvereinbarung oder dieser AGBs sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.